Lichtbildausweis für EWR-Bürger bzw. Schweizer – Antrag
Unionsrechtlich aufenthaltsberechtigte EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
HINWEIS
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Wohnsitz der EWR-Bürgerin/des EWR-Bürgers bzw. der Schweizerin/des Schweizers örtlich zuständig ist:
- Der Landeshauptmann oder
- Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
Verfahrensablauf
Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde oder am Ende dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen
Kosten
56 Euro Bundesgebühr
Rechtsgrundlagen
Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger, Lichtbildausweis für EWR-Bürger, Aufenthaltskarte - Antrag
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres