Beschränkungen des Führerscheins
Ergibt die ärztliche Untersuchung, dass die Person mit Behinderungen zum Lenken von Kraftfahrzeugen nur unter der Auflage geeignet ist, dass sie/er
- Körperersatzstücke oder Behelfe benötigt (z.B. Brillen, Sitzpolster),
- Fahrzeuge mit bestimmten Merkmalen verwenden oder
- sich ärztlichen Kontrolluntersuchungen unterziehen muss,
dann lautet das Gutachten "bedingt geeignet".
HINWEIS
Bei einer "bedingten Eignung" können alle Kraftfahrzeuge, die die gleichen Merkmale aufweisen, gefahren werden.
Ist die betreffende Person nach dem ärztlichen Gutachten zum Lenken nur eines bestimmten Kraftfahrzeugs geeignet, so lautet die Bezeichnung "beschränkt geeignet". Es kann somit nur dieses Fahrzeug gefahren werden. Das amtliche Kennzeichen und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs werden demnach in den Führerschein eingetragen.
HINWEIS
Die Befristungen und Auflagen für das Lenken des Kraftfahrzeugs werden in den Führerschein eingetragen.
Rechtsgrundlagen
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie