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Hochwasserschutz Zeller Becken - Grundsatzvereinbarung

Veröffentlichungsdatum26.08.2011Lesedauer1 MinuteKategorienInfos aus der Stadtgemeinde
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Wie der aktuelle Gefahrenzonenplan für das Zeller Becken zeigt, wären bei einem sogenannten 100-jährigen Hochwasser beachtliche Siedlungsgebiete im Raum Schüttdorf und Zellermoos von Überflutungen durch die Salzach betroffen.  Daraus resultierend plant die Republik Österreich, Bundeswasserbauverwaltung, im Namen der Gemeinden Zell am See, Bruck an der Glocknerstraße und des Wasserverbandes Bruck–Zellermoos, die zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen einen eigenen Wasserverband gründen werden, Hochwasserschutzanlagen zur Abwendung der Gefahren.

Die Gemeindevertretung der Stadt Zell am See hat in der Sitzung vom 18.07.2011 eine Grundsatzvereinbarung mit der Republik Österreich beschlossen, deren Inhalt sich darauf bezieht, dass die Stadtgemeinde Zell am See den bisherigen Ergebnissen der Detailprojektierung zustimmt und die noch erforderlichen Projektierungsschritte bis zur wasserrechtlichen Einreichung zügig und tatkräftig unterstützt.

Besonders wichtig ist die laufende Einbindung der Grundeigentümer, die von den baulichen Maßnahmen betroffen sind. Es ist vorgesehen, nach Vorliegen der Planungen die Bevölkerung von den geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in geeigneter Weise zu informieren.

Das fertiggestellte Detailprojekt soll bis längstens 31.03.2012 zur wasserrechtlichen Bewilligung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Foto Gefahrenzonenplan