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E-Autos werden ab 2017 mit € 4.000 pro PKW gefördert

Das Maßnahmenpaket umfasst ua. die Unterstützung für den Kauf von E-Autos, E-Motorrädern und E-Mopeds, sowie den Aufbau von E-Ladestationen und die Ermöglichung von Privilegien, wie zum Beispiel Gratisparken, durch eigene Nummerntafeln. Die Beantragung der Bundesförderung erfolgt über www.umweltfoerderung.at, wo auch detaillierte Informationen bereitstehen werden.

Ankaufprämie für private Elektrofahrzeuge

Mit 2017 gibt es eine bundesweite Förderung für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Diese Förderung setzt sich zusammen aus einemE-Mobilitäts-Bonus der Fahrzeugimporteure, der schon beim Kaufpreis abgezogen wird und einer Förderung durch den Bund die beantragt werden muss. Gefördert werden alle Fahrzeuge die ab 1 .1.2017 gekauft werden, beantragt kann der Bundesanteil aber erst ab März 2017 werden. Die Anschaffung eines Elektroautos oder eines Pkw mit Brennstoffzelle wird mit insgesamt 4.000 Euro pro Fahrzeug gefördert. Für so genannte Plug-In Hybride gibt es insgesamt 1.500 Euro.

Voraussetzungen für die Bundes-Förderung:

  • E-Mobilitäts-Bonus wurde vom Händler gewährt
  • 100% Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern
  • Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) darf max. 50.000 Euro betragen
  • Gebrauchtfahrzeuge werden nicht gefördert
  • Eine Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge finden Sie unter www.umweltfoerderung.at

Der Ankauf von Elektro-Zweirädern durch Private wird ebenfalls gefördert. Pro einspurigem Elektrofahrzeug sind es 375 Euro. Auch hier gilt als Voraussetzung die Verwendung von Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern.

Förderung für öffentlich zugängliche E-Ladestationen

Auch in den Ausbau der flächendeckenden Ladeinfrastruktur wird kräftig investiert. Öffentlich zugängliche Stationen erhalten bis zu 10.000 Euro Förderung. Für Private steht eine Förderung von 200 Euro für die Anschaffung einer Wandladestation oder eines intelligenten Ladekabels zur Verfügung.

Darüber hinaus wird auch der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur an Bahnhöfen und Autobahnen vorangetrieben. Insbesondere bei Park&Ride-Anlagen an Bahnhöfen sind insgesamt 50 neue Ladestationen geplant. Und an Schnellstraßen und Autobahnen soll an allen Raststationen eine E-Ladeinfrastruktur bereitstehen.

E-Autos erhalten Nummerntafeln mit grünen Schriftzug

Ab April 2017 gibt es für E-Autos dann auch eigene Nummerntafeln, mit grünen anstatt schwarzen Buchstaben und Zahlen. Anhand dieser Kennzeichen können Länder, Städte und Gemeinden auch mögliche Vorteilen wie zum Beispiel Gratisparken einführen und überprüfbar machen. Nichts ändern soll sich an den Tempolimits im Rahmen der IG-Luft.

Allgemeine Begünstigungen in der Kfz-Besteuerung

Für Elektrofahrzeuge wird keine NoVA (in Österreich beträgt die NoVA max. 32%) eingehoben. Weiters entfällt für ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge die motorbezogene Versicherungssteuer. Bei Hybrid-Fahrzeugen und Range-Extendern wird im Rahmen der motorbezogenen Versicherungssteuer lediglich die Motorleistung des Verbrennungsmotors besteuert. Darüber hinaus entfällt bei Fahrzeugen ohne C02-Emissionen der Sachbezug bei Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Pkw und der Vorsteuerabzug ist für Unternehmer ebenfalls unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Weitere Förderungen für E-Fahrzeuge

Eine Übersicht über weitere Förderungen für E-Fahrzeuge finden Sie hier.

Informieren Sie sich zusätzlich auch bei Ihrer Heimatgemeinde über Förderungen. Neben den Landesförderungen bieten Städte und Gemeinden ebenfalls finanzielle Unterstützungen für E-Fahrzeuge an.